Europa-Union Deutschland                                 Vors.: Günter Tesmer

Kreisverband Unna                                                          Wehrenboldstraße 33   44534 Lünen                                                                                                                                                                                                                                                                        Tel.: 02306-5 31 43                                                                                                   

       

 

 

 

A N T R A G

 

 

an den Bundeskongress der Europa-Union Deutschland

über den Landesvorstand NW der Europa-Union Deutschland

 

 

 

 

Der Bundeskongress möge beschließen:

 

Die Europa-Union setzt sich dafür ein, dass bis zum Jahre 2010 die Voraussetzungen geschaffen sind, dass sich langfristig eine gemeinsame europäische Amts- und Verkehrssprache neben den nationalen Sprachen im Raum der Europäischen Union bildet.

 

 

Begründung:

 

Die Europäische Union hat es in den vergangenen 50 Jahren erfolgreich verstanden, die Länder Europas einander näher zubringen.

Bei dem Ziel, die Menschen einander näher zu bringen, ist sie allerdings nicht so weit vorangekommen.

Ein wesentliches Hemmnis für die Annäherung der Menschen verschiedener Staaten und Völker sind die unterschiedlichen Sprachen in der Europäischen Union.

 

Die Europa-Union ist nicht der Meinung, dass eine europäische Sprache die bisherigen Sprachen und Mundarten ersetzen sollte. Vielmehr gehören diese zur kulturellen Vielfalt der Länder und Regionen in der EU und sollten - auch von Seiten der EU - gefördert und gepflegt werden.

 

Es ist auch anerkennenswert, dass die Europäische Union und ihre Vorläufergemeinschaften eine sprachliche Gleichberechtigung der Mitgliedsstaaten geschaffen haben, so dass sich jeder Bürger der EU Dokumente der EU in seiner Landessprache erhalten kann, jeder Abgeordnete in seiner Sprache reden kann.

Andererseits ist festzustellen, dass diese sprachliche Vielfalt in den Institutionen der EU enorme Reibungsverluste und Kosten verursacht. Ein Heer von Übersetzern und Simultandolmetschern ist ständig bemüht, alle Dokumente, Verlautbarungen und Reden, die in einer der Institutionen der EU herausgegeben oder gehalten werden, in alle 12 Sprachen zu übersetzen. Mit der geplanten Erweiterung der EU werden neue Sprachen hinzukommen.

 

Aber auch außerhalb der Institutionen ist festzustellen, dass die Kontakte zwischen Bürgern verschiedener Länder der EU oftmals an sprachlichen Schwierigkeiten scheitern.

Dies gilt auch für Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften: ohne Kenntnis der Sprache des anderen sind echte Kontakte und Freundschaften kaum möglich.

 

Nicht zuletzt hat die Sprachenvielfalt auch wirtschaftliche Auswirkungen, da für Verhandlungen mit Geschäftspartnern im Ausland in der Regel ebenfalls Dolmetscher hinzugezogen werden müssen, oder Schriftstücke übersetzt werden müssen.

 

Die Europa-Union Deutschland hat  bereits in der „Charta der Europäischen Identität“ die Notwendigkeit festgestellt, dass sich die Unionsbürger verständigen können.

 

Auf Dauer kann dies nur dann effektiv gewährleistet werden, wenn es eine Sprache gibt, die in der gesamten Europäischen Union neben der eigenen Sprache gelernt und gesprochen wird.

Diese eine Sprache sollte in allen Ländern der EU bereits im Vorschulalter gelernt werden.

Dies ist durch verbindliche rechtliche Regelungen sicherzustellen.

Diese einheitliche Sprache soll dann auch einzige Amtssprache der Institutionen der EU sein.

Das bedeutet, dass verbindliche Texte - Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen usw. - nur noch in dieser Sprache Geltung haben, und dass in den Institutionen diese Sprache auch die Verkehrs- und Umgangssprache sein soll.

 

Bei der Auswahl, welche Sprache gemeinsame europäische Sprache werden soll, ist einerseits zu berücksichtigen, wie weit verbreitet diese Sprache bereits in der EU ist, als Muttersprache oder als oft gelernte Fremdsprache. Ebenso soll berücksichtigt werden, ob diese Sprache für die meisten Europäer gut zu erlernen sein wird.

Nicht zuletzt soll aber auch Rücksicht darauf genommen werden, dass die europäische Sprache auch geeignet sein soll, auch außerhalb der EU als Kommunikationsmittel zu dienen.

Denn Europa steht nicht allein da in der Welt.

 

Der rechtliche Rahmen für eine gemeinsame Sprache müsste bis zum Jahre 2010 zu schaffen sein. Die endgültige Einführung der gemeinsamen Sprache als Amtssprache kann sicherlich eine längere Zeit in Anspruch nehmen.

Andererseits macht der Zeitplan der Erweiterung der EU u.U. eine schnellere Einführung einer gemeinsamen Sprache notwendig