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(15. Dezember 2001 - SN 273/01)
I. EUROPA AM SCHEIDEWEG
Jahrhundertelang haben Völker und Staaten versucht, durch Krieg und
Waffengewalt den europäischen Kontinent unter ihre Herrschaft zu bringen.
Nach der Schwächung durch zwei blutige Kriege und infolge des
Geltungsverlusts in der Welt wuchs das Bewusstsein, dass der Traum eines
starken und geeinigten Europas nur in Frieden und durch Verhandlungen
verwirklicht werden konnte. Um die Dämonen der Vergangenheit endgültig zu
bannen, wurde mit einer Gemeinschaft für Kohle und Stahl der Anfang gemacht,
zu der dann später andere Wirtschaftszweige, wie die Landwirtschaft,
hinzukamen. Schließlich wurde ein echter Binnenmarkt für Waren, Personen,
Dienstleistungen und Kapital geschaffen, zu dem 1999 eine einheitliche
Währung hinzutrat. Am 1. Januar 2002 wird der Euro für 300 Millionen
europäische Bürger zur alltäglichen Realität.
Die Europäische Union entstand somit nach und nach. Zunächst ging es vor allem
um eine wirtschaftliche und technische Interessengemeinschaft. Vor zwanzig
Jahren wurde mit der ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments die
demokratische Legitimität, die bis dahin allein durch den Rat gegeben war,
erheblich gestärkt. In den letzten zehn Jahren wurde eine politische Union
auf den Weg gebracht, und es kam zu einer Zusammenarbeit in den Bereichen
Sozialpolitik, Beschäftigung, Asyl, Migration, Polizei, Justiz, Außenpolitik
sowie zu einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Die Europäische Union ist ein Erfolg. Schon mehr als ein halbes Jahrhundert
lebt Europa in Frieden. Zusammen mit Nordamerika und Japan gehört die Union
zu den drei wohlhabendsten Regionen der Welt. Und durch gegenseitige
Solidarität und gerechtere Verteilung der Früchte der wirtschaftlichen
Entwicklung ist das Wohlstandsniveau in den schwächeren Regionen der Union
gewaltig gestiegen, die so einen Großteil ihres Rückstands aufgeholt haben.
Fünfzig Jahre nach ihrer Gründung befindet sich die Union allerdings an einem
Scheideweg, einem entscheidenden Moment ihrer Geschichte. Die Einigung
Europas ist nahe. Die Union schickt sich an, sich um mehr als zehn neue, vor
allem mittel- und osteuropäische Mitgliedstaaten zu erweitern und so eine der
dunkelsten Seiten der europäischen Geschichte endgültig umzuschlagen: den
Zweiten Weltkrieg und die darauf folgende künstliche Teilung Europas. Endlich
ist Europa auf dem Weg, ohne Blutvergießen zu einer großen Familie zu werden
- eine grundlegende Neuordnung, die selbstverständlich ein anderes als das
vor fünfzig Jahren verfolgte Konzept verlangt, als sechs Länder die
Initiative ergriffen.
Die demokratische Herausforderung Europas
Gleichzeitig muss sich die Union einer doppelten Herausforderung stellen,
nämlich innerhalb und außerhalb ihrer Grenzen.
In der Union müssen die europäischen Organe dem Bürger näher gebracht werden.
Die Bürger stehen zweifellos hinter den großen Zielen der Union, sie sehen
jedoch nicht immer einen Zusammenhang zwischen diesen Zielen und dem
täglichen Erscheinungsbild der Union. Sie verlangen von den europäischen
Organen weniger Trägheit und Starrheit und fordern vor allem mehr Effizienz
und Transparenz. Viele finden auch, dass die Union stärker auf ihre konkreten
Sorgen eingehen müsste und nicht bis in alle Einzelheiten Dinge behandeln
sollte, die eigentlich besser den gewählten Vertretern der Mitgliedstaaten
und der Regionen überlassen werden können. Manche erleben dies sogar als
Bedrohung ihrer Identität. Was aber vielleicht noch wichtiger ist: Die Bürger
finden, dass alles viel zu sehr über ihren Kopf hinweg geregelt wird, und
wünschen eine bessere demokratische Kontrolle.
Europas neue Rolle in einer globalisierten Welt
Außerhalb ihrer Grenzen hingegen sieht sich die Europäische Union mit einer
sich schnell wandelnden, globalisierten Welt konfrontiert. Nach dem Fall der
Berliner Mauer sah es einen Augenblick so aus, als ob wir für lange Zeit in
einer stabilen Weltordnung ohne Konflikte leben könnten. Die Menschenrechte
wurden als ihr Fundament betrachtet. Doch nur wenige Jahre später ist uns
diese Sicherheit abhanden gekommen. Der 11. September hat uns schlagartig die
Augen geöffnet. Die Gegenkräfte sind nicht verschwunden: Religiöser
Fanatismus, ethnischer Nationalismus, Rassismus, Terrorismus sind auf dem
Vormarsch. Regionale Konflikte, Armut, Unterentwicklung sind dafür nach wie
vor ein Nährboden.
Welche Rolle spielt Europa in dieser gewandelten Welt? Muss Europa nicht -
nun, da es endlich geeint ist - eine führende Rolle in einer neuen
Weltordnung übernehmen, die Rolle einer Macht, die in der Lage ist, sowohl
eine stabilisierende Rolle weltweit zu spielen als auch ein Beispiel zu sein
für zahlreiche Länder und Völker? Europa als Kontinent der humanitären Werte,
der Magna Charta, der Bill of Rights, der Französischen Revolution, des Falls
der Berliner Mauer. Kontinent der Freiheit, der Solidarität, vor allem der
Vielfalt, was auch die Achtung der Sprachen, Kulturen und Traditionen anderer
einschließt. Die einzige Grenze, die die Europäische Union zieht, ist die der
Demokratie und der Achtung der Menschenrechte. Die Union steht nur Ländern
offen, die ihre Grundwerte, wie freie Wahlen, Achtung der Minderheiten und
der Rechtsstaatlichkeit, teilen.
Nun, da der Kalte Krieg vorbei ist und wir in einer globalisierten, aber
zugleich auch stark zersplitterten Welt leben, muss sich Europa seiner
Verantwortung hinsichtlich der Gestaltung der Globalisierung stellen. Die
Rolle, die es spielen muss, ist die einer Macht, die jeder Form von Gewalt,
Terror und Fanatismus entschlossen den Kampf ansagt, die aber auch ihre Augen
nicht vor dem schreienden Unrecht in der Welt verschließt. Kurz gesagt, einer
Macht, die die Verhältnisse in der Welt so ändern will, dass sie nicht nur
für die reichen, sondern auch für die ärmsten Länder von Vorteil sind. Einer
Macht, die der Globalisierung einen ethischen Rahmen geben, d.h. sie in
Solidarität und in nachhaltige Entwicklung einbetten will.
Die Erwartungen des europäischen Bürgers
Das Bild eines demokratischen und weltweit engagierten Europas entspricht
genau dem, was der Bürger will. Oftmals hat er zu erkennen gegeben, dass er
für die Union eine gewichtigere Rolle auf den Gebieten der Justiz und der
Sicherheit, der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, der
Eindämmung der Migrationsströme, der Aufnahme von Asylsuchenden und
Flüchtlingen aus fernen Konfliktgebieten wünscht. Auch in den Bereichen
Beschäftigung und Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung sowie im
Bereich wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt will er Ergebnisse sehen.
Einen gemeinsamen Ansatz verlangt er bei Umweltverschmutzung, Klimaänderung,
Lebensmittelsicherheit. Kurz gesagt, dies sind alles grenzüberschreitende
Fragen, bei denen er instinktiv spürt, dass es nur durch allseitige
Zusammenarbeit zu einer Wende kommen kann. Wie er auch mehr Europa in außen-,
sicherheits- und verteidigungspolitischen Fragen wünscht, mit anderen Worten:
mehr und besser koordinierte Maßnahmen bei der Bekämpfung der Krisenherde in
Europa und in dessen Umfeld sowie in der übrigen Welt.
Gleichzeitig denkt derselbe Bürger, dass die Union in einer Vielzahl anderer
Bereiche zu bürokratisch handelt. Bei der Koordinierung der wirtschaftlichen,
finanziellen und steuerlichen Rahmenbedingungen muss das gute Funktionieren
des Binnenmarktes und der einheitlichen Währung der Eckpfeiler bleiben, ohne
dass die Eigenheit der Mitgliedstaaten dadurch Schaden nimmt. Nationale und
regionale Unterschiede sind häufig Ergebnis von Geschichte und Tradition. Sie
können eine Bereicherung sein. Mit anderen Worten, worum es außer
"verantwortungsvollem Regierungshandeln" geht, ist das Schaffen
neuer Möglichkeiten, nicht aber neuer Zwänge. Worauf es ankommt, sind mehr
Ergebnisse, bessere Antworten auf konkrete Fragen, nicht aber ein
europäischer Superstaat oder europäische Organe, die sich mit allem und jedem
befassen.
Kurz, der Bürger verlangt ein klares, transparentes, wirksames, demokratisch
bestimmtes gemeinschaftliches Konzept, - ein Konzept, das Europa zu einem
Leuchtfeuer werden lässt, das für die Zukunft der Welt richtungweisend sein
kann, ein Konzept, das konkrete Ergebnisse zeitigt, in Gestalt von mehr
Arbeitsplätzen, mehr Lebensqualität, weniger Kriminalität, eines
leistungsfähigen Bildungssystems und einer besseren Gesundheitsfürsorge. Es
steht außer Frage, dass Europa sich dazu regenerieren und reformieren muss.
II. DIE HERAUSFORDERUNGEN UND REFORMEN IN EINER ERNEUERTEN UNION
Die Union muss demokratischer, transparenter und effizienter werden. Und sie
muss eine Antwort auf drei grundlegende Herausforderungen finden: Wie können
dem Bürger, vor allem der Jugend, das europäische Projekt und die
europäischen Organe näher gebracht werden? Wie sind das politische Leben und
der europäische politische Raum in einer erweiterten Union zu strukturieren?
Wie kann die Union zu einem Stabilitätsfaktor und zu einem Vorbild in der
neuen multipolaren Welt werden? Um hierauf antworten zu können, muss eine
Anzahl gezielter Fragen gestellt werden.
Eine bessere Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten in der
Europäischen Union
Der Bürger setzt oft Erwartungen in die Europäische Union, die von dieser
nicht immer erfüllt werden; umgekehrt hat er aber mitunter den Eindruck, dass
die Union zu viele Tätigkeiten in Bereichen entfaltet, in denen ihr
Tätigwerden nicht immer unentbehrlich ist. Es ist daher wichtig, dass die
Zuständigkeitsverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten
verdeutlicht, vereinfacht und im Lichte der neuen Herausforderungen, denen
sich die Union gegenübersieht, angepasst wird. Dies kann sowohl dazu führen,
dass bestimmte Aufgaben wieder an die Mitgliedstaaten zurückgegeben werden,
als auch dazu, dass der Union neue Aufgaben zugewiesen werden oder dass die
bisherigen Zuständigkeiten erweitert werden, wobei stets die Gleichheit der
Mitgliedstaaten und ihre gegenseitige Solidarität berücksichtigt werden
müssen.
Ein erstes Bündel von Fragen, die gestellt werden müssen, bezieht sich
darauf, wie wir die Einteilung der Zuständigkeiten transparenter gestalten
können. Können wir zu diesem Zweck eine deutlichere Unterscheidung zwischen
drei Arten von Zuständigkeiten vornehmen: den ausschließlichen
Zuständigkeiten der Union, den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und den
von der Union und den Mitgliedstaaten geteilten Zuständigkeiten? Auf welcher
Ebene werden die Zuständigkeiten am effizientesten wahrgenommen? Wie soll
dabei das Subsidiaritätsprinzip angewandt werden? Und sollte nicht deutlicher
formuliert werden, dass jede Zuständigkeit, die der Union nicht durch die
Verträge übertragen worden ist, in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich
der Mitgliedstaaten gehört? Und welche Auswirkungen würde dies haben?
Das nächste Bündel von Fragen bezieht sich darauf, dass in diesem erneuerten
Rahmen und unter Einhaltung des Besitzstands der Gemeinschaft zu untersuchen
wäre, ob die Zuständigkeiten nicht neu geordnet werden müssen. In welcher
Weise können die Erwartungen des Bürgers hierbei als Richtschnur dienen?
Welche Aufgaben ergeben sich daraus für die Union? Und umgekehrt: welche
Aufgaben können wir besser den Mitgliedstaaten überlassen? Welche Änderungen
müssen am Vertrag in den verschiedenen Politikbereichen vorgenommen werden?
Wie lässt sich beispielsweise eine kohärentere gemeinsame Außenpolitik und Verteidigungspolitik
entwickeln? Müssen die Petersberg-Aufgaben reaktualisiert werden? Wollen wir
uns bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
einem stärker integrierten Konzept zuwenden? Wie kann die Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken verstärkt werden? Sollen wir die Zusammenarbeit in den
Bereichen soziale Integration, Umwelt, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit
verstärken? Soll andererseits die tägliche Verwaltung und die Ausführung der
Unionspolitik nicht nachdrücklicher den Mitgliedstaaten bzw. - wo deren
Verfassung es vorsieht - den Regionen überlassen werden? Sollen ihnen nicht
Garantien dafür gegeben werden, dass an ihren Zuständigkeiten nicht gerührt
werden wird?
Schließlich stellt sich die Frage, wie gewährleistet werden kann, dass die
neu bestimmte Verteilung der Zuständigkeiten nicht zu einer schleichenden
Ausuferung der Zuständigkeiten der Union oder zu einem Vordringen in die
Bereiche der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und -wo eine
solche besteht - der Regionen führt. Wie kann man zugleich darüber wachen,
dass die europäische Dynamik nicht erlahmt? Auch in Zukunft muss die Union ja
auf neue Herausforderungen und Entwicklungen reagieren und neue
Politikbereiche erschließen können. Müssen zu diesem Zweck die Artikel 95 und
308 des Vertrags unter Berücksichtigung des von der Rechtsprechung
entwickelten Besitzstandes überprüft werden?
Vereinfachung der Instrumente der Union
Nicht nur die Frage, wer was macht, ist von Bedeutung. Ebenso bedeutsam ist
die Frage, in welcher Weise die Union handelt, welcher Instrumente sie sich
bedient. Die einzelnen Vertragsänderungen haben jedenfalls zu einer
Proliferation der Instrumente geführt. Und schrittweise haben sich die
Richtlinien immer mehr in die Richtung detaillierter Rechtsvorschriften
entwickelt. Die zentrale Frage lautet denn auch, ob die verschiedenen
Instrumente der Union nicht besser definiert werden müssen und ob ihre Anzahl
nicht verringert werden muss.
Mit anderen Worten: Soll eine Unterscheidung zwischen Gesetzgebungs- und
Durchführungsmaßnahmen eingeführt werden? Muss die Anzahl der
Gesetzgebungsinstrumente verringert werden: direkte Normen,
Rahmengesetzgebung und nicht bindende Instrumente (Stellungnahmen,
Empfehlungen, offene Koordinierung)? Sollte häufiger auf die
Rahmengesetzgebung zurückgegriffen werden, die den Mitgliedstaaten mehr
Spielraum zur Erreichung der politischen Ziele bietet? Für welche
Zuständigkeiten sind die offene Koordinierung und die gegenseitige
Anerkennung die am besten geeigneten Instrumente? Bleibt das
Verhältnismäßigkeitsprinzip der Ausgangspunkt?
Mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz in der Europäischen Union
Die Europäische Union bezieht ihre Legitimität aus den demokratischen Werten,
für die sie eintritt, den Zielen, die sie verfolgt, und den Befugnissen und
Instrumenten, über die sie verfügt. Das europäische Projekt bezieht seine
Legitimität jedoch auch aus demokratischen, transparenten und effizienten
Organen. Auch die einzelstaatlichen Parlamente leisten einen Beitrag zu
seiner Legitimierung. In der im Anhang zum Vertrag von Nizza enthaltenen
Erklärung zur Zukunft der Union wurde darauf hingewiesen, dass geprüft werden
muss, welche Rolle ihnen im europäischen Aufbauwerk zukommt. In einem
allgemeineren Sinne stellt sich die Frage, welche Initiativen wir ergreifen
können, um eine europäische Öffentlichkeit zu entwickeln.
Als Erstes stellt sich jedoch die Frage, wie wir die demokratische
Legitimierung und die Transparenz der jetzigen Organe erhöhen können - eine
Frage, die für die drei Organe gilt.
Wie lässt sich die Autorität und die Effizienz der Europäischen Kommission
stärken? Wie soll der Präsident der Kommission bestimmt werden: vom
Europäischen Rat, vom Europäischen Parlament oder - im Wege direkter Wahlen -
vom Bürger? Soll die Rolle des Europäischen Parlaments gestärkt werden?
Sollen wir das Mitentscheidungsrecht ausweiten oder nicht? Soll die Art und
Weise, in der wir die Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen,
überprüft werden? Ist ein europäischer Wahlbezirk notwendig oder soll es
weiterhin im nationalen Rahmen festgelegte Wahlbezirke geben? Können beide
Systeme miteinander kombiniert werden? Muss die Rolle des Rates gestärkt
werden? Soll der Rat als Gesetzgeber in derselben Weise handeln wie in seiner
Exekutivfunktion? Sollen im Hinblick auf eine größere Transparenz die
Tagungen des Rates - jedenfalls in seiner gesetzgeberischen Rolle -
öffentlich werden? Soll der Bürger besseren Zugang zu den Dokumenten des
Rates erhalten? Wie kann schließlich das Gleichgewicht und die gegenseitige
Kontrolle zwischen den Organen gewährleistet werden?
Eine zweite Frage, ebenfalls im Zusammenhang mit der demokratischen
Legitimierung, betrifft die Rolle der nationalen Parlamente. Sollen sie in
einem neuen Organ - neben dem Rat und dem Europäischen Parlament - vertreten
sein? Sollen sie eine Rolle in den Bereichen europäischen Handelns spielen,
in denen das Europäische Parlament keine Zuständigkeit besitzt? Sollen sie
sich auf die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den
Mitgliedstaaten konzentrieren, indem sie beispielsweise vorab die Einhaltung
des Subsidiaritätsprinzips kontrollieren?
Die dritte Frage ist die, wie wir die Effizienz der Beschlussfassung und die
Arbeitsweise der Organe in einer Union von etwa 30 Mitgliedstaaten verbessern
können. Wie könnte die Union ihre Ziele und Prioritäten besser festlegen und
besser für deren Umsetzung sorgen? Brauchen wir mehr Beschlüsse mit
qualifizierter Mehrheit? Wie lässt sich das Mitentscheidungsverfahren
zwischen Rat und Europäischem Parlament vereinfachen und beschleunigen? Was
soll mit dem halbjährlichen Turnus des Vorsitzes der Union geschehen? Welches
ist die Rolle des Europäischen Rates? Welches ist die Rolle und die Struktur
der verschiedenen Ratsformationen? Wie kann auch die Kohärenz der
europäischen Außenpolitik vergrößert werden? Wie lässt sich die Synergie
zwischen dem Hohen Vertreter und dem zuständigen Kommissionsmitglied
verbessern? Soll die Außenvertretung der Union in internationalen Gremien
ausgebaut werden?
Der Weg zu einer Verfassung für die europäischen Bürger
Für die Europäische Union gelten zurzeit vier Verträge. Die Ziele,
Zuständigkeiten und Politikinstrumente der Union sind in diesen Verträgen
verstreut. Im Interesse einer größeren Transparenz ist eine Vereinfachung
unerlässlich.
Hierzu können Fragen gestellt werden, die sich in vier Bündeln zusammenfassen
lassen. Ein erstes Fragenbündel betrifft die Vereinfachung der bestehenden
Verträge ohne inhaltliche Änderungen. Soll die Unterscheidung zwischen Union
und Gemeinschaften überprüft werden? Was soll mit der Einteilung in drei
Säulen geschehen?
Sodann stellen sich die Fragen nach einer möglichen Neuordnung der Verträge.
Soll zwischen einem Basisvertrag und den anderen Vertragsbestimmungen
unterschieden werden? Muss diese Aufspaltung vorgenommen werden? Kann dies zu
einer Unterscheidung zwischen den Änderungs- und Ratifikationsverfahren für
den Basisvertrag und die anderen Vertragsbestimmungen führen?
Ferner muss darüber nachgedacht werden, ob die Charta der Grundrechte in den
Basisvertrag aufgenommen werden soll und ob die Europäische Gemeinschaft der
Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten soll.
Schließlich stellt sich die Frage, ob diese Vereinfachung und Neuordnung im
Laufe der Zeit nicht dazu führen könnte, dass in der Union ein
Verfassungstext angenommen wird. Welches wären die Kernbestandteile einer
solchen Verfassung? Die Werte, für die die Union eintritt? Die Grundrechte
und -pflichten der Bürger? Das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten in der
Union?
III. DIE EINBERUFUNG EINES KONVENTS ZUR ZUKUNFT EUROPAS
Im Hinblick auf eine möglichst umfassende und möglichst transparente
Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz hat der Europäische Rat beschlossen,
einen Konvent einzuberufen, dem die Hauptakteure der Debatte über die Zukunft
der Union angehören. Im Lichte der vorstehenden Ausführungen fällt diesem
Konvent die Aufgabe zu, die wesentlichen Fragen zu prüfen, welche die
künftige Entwicklung der Union aufwirft, und sich um verschiedene mögliche
Antworten zu bemühen.
Der Europäische Rat hat Herrn V. Giscard d'Estaing zum Präsidenten des
Konvents und Herrn G. Amato sowie Herrn J.L. Dehaene zu Vizepräsidenten
ernannt.
Zusammensetzung
Neben seinem Präsidenten und seinen beiden Vizepräsidenten gehören dem
Konvent 15 Vertreter der Staats? und Regierungschefs der Mitgliedstaaten (ein
Vertreter pro Mitgliedstaat), 30 Mitglieder der nationalen Parlamente (2 pro
Mitgliedstaat), 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und zwei Vertreter
der Kommission an. Die Bewerberländer werden umfassend an den Beratungen des
Konvents beteiligt. Sie werden in gleicher Weise wie die Mitgliedstaaten
vertreten sein (ein Vertreter der Regierung und zwei Mitglieder des
nationalen Parlaments) und an den Beratungen teilnehmen, ohne freilich einen
Konsens, der sich zwischen den Mitgliedstaaten abzeichnet, verhindern zu
können.
Die Mitglieder des Konvents können sich nur dann durch Stellvertreter
ersetzen lassen, wenn sie nicht anwesend sind. Die Stellvertreter müssen in
derselben Weise benannt werden wie die Mitglieder.
Dem Präsidium des Konvents gehören der Präsident, die beiden Vizepräsidenten
und neun Mitglieder des Konvents an (die Vertreter aller Regierungen, die
während des Konvents den Ratsvorsitz innehaben, zwei Vertreter der nationalen
Parlamente, zwei Vertreter der Mitglieder des Europäischen Parlaments und
zwei Vertreter der Kommission).
Als Beobachter werden eingeladen: drei Vertreter des Wirtschafts- und
Sozialausschusses und drei Vertreter der europäischen Sozialpartner sowie
sechs Vertreter im Namen des Ausschusses der Regionen (die von diesem unter
den Vertretern der Regionen, der Städte und der Regionen mit legislativer
Befugnis zu bestimmen sind) und der Europäische Bürgerbeauftragte. Der
Präsident des Gerichtshofs und der Präsident des Rechnungshofs können sich
auf Einladung des Präsidiums vor dem Konvent äußern.
Dauer der Arbeiten
Die Eröffnungssitzung des Konvents findet am 1. März 2002 statt. Bei dieser
Gelegenheit ernennt der Konvent sein Präsidium und legt die Regeln für seine
Arbeitsweise fest. Die Beratungen werden nach einem Jahr so rechtzeitig
abgeschlossen, dass der Präsident des Konvents die Ergebnisse des Konvents
dem Europäischen Rat vorlegen kann.
Arbeitsmethoden
Der Präsident bereitet den Beginn der Arbeiten des Konvents vor, indem er die
Ergebnisse der öffentlichen Debatte auswertet. Dem Präsidium fällt die
Aufgabe zu, Anstöße zu geben, und es erstellt eine erste Arbeitsgrundlage für
den Konvent.
Das Präsidium kann die Kommissionsdienste und Experten seiner Wahl zu allen
technischen Fragen konsultieren, die seines Erachtens vertieft werden
sollten. Es kann Ad-hoc-Arbeitgruppen einsetzen.
Der Rat wird über den Stand der Arbeiten des Konvents auf dem Laufenden
gehalten. Der Präsident des Konvents legt auf jeder Tagung des Europäischen
Rates einen mündlichen Bericht über den Stand der Arbeiten vor; dies
ermöglicht es zugleich, die Reaktion der Staats- und Regierungschefs einzuholen.
Der Konvent tritt in Brüssel zusammen. Seine Erörterungen und sämtliche
offiziellen Dokumente sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Der Konvent
arbeitet in den elf Arbeitssprachen der Union.
Abschlussdokument
Der Konvent prüft die verschiedenen Fragen. Er erstellt ein
Abschlussdokument, das entweder verschiedene Optionen mit der Angabe,
inwieweit diese Optionen im Konvent Unterstützung gefunden haben, oder ? im
Falle eines Konsenses ? Empfehlungen enthalten kann.
Zusammen mit den Ergebnissen der Debatten in den einzelnen Staaten über die
Zukunft der Union dient das Abschlussdokument als Ausgangspunkt für die
Arbeiten der künftigen Regierungskonferenz, die die endgültigen Beschlüsse
fasst.
Forum
Im Hinblick auf eine umfassende Debatte und die Beteiligung aller Bürger an
dieser Debatte steht ein Forum allen Organisationen offen, welche die
Zivilgesellschaft repräsentieren (Sozialpartner, Wirtschaftskreise,
Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen usw.). Es handelt sich um ein
strukturiertes Netz von Organisationen, die regelmäßig über die Arbeiten des
Konvents unterrichtet werden. Ihre Beiträge werden in die Debatte einfließen.
Diese Organisationen können nach vom Präsidium festzulegenden Modalitäten zu
besonderen Themen gehört oder konsultiert werden.
Sekretariat
Das Präsidium wird von einem Konventssekretariat unterstützt, das vom
Generalsekretariat des Rates wahrgenommen wird. Experten der Kommission und
des Europäischen Parlaments können daran beteiligt werden.
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